Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt internationale Mandanten gezielt im Immobilienrecht in deutscher und englischer Sprache. Staatsangehörige der Europäischen Union können in Ungarn Immobilien zu denselben Bedingungen erwerben wie inländische ungarische Staatsbürger.
Unsere Kanzlei vertritt jedoch auch Mandanten aus Drittstaaten, deren Immobilienerwerb in Ungarn einer behördlichen Genehmigung unterliegt.
Wenn Sie als Verkäufer oder Vermieter an einer Transaktion beteiligt sind, prüfen wir gerne die von der Rechtsvertretung der Gegenseite erstellten Verträge unter vorrangiger Wahrung Ihrer Interessen und unterbreiten Ihnen hierzu unsere rechtlichen sowie wirtschaftlichen Empfehlungen.
Tätigkeitsbereiche


Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien
Eine neuere gesetzliche Regelung ermöglicht es Gemeinden, ortsansässigen Bewohnern unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht einzuräumen, wenn Käufer von außerhalb eine Wohnimmobilie erwerben möchten.
Daher ist auch beim Kauf von Wohnimmobilien besondere Vorsicht geboten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie hierbei umfassend.
Grundstücksgeschäfte im Agrarbereich
Der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke in Ungarn ist gesetzlich streng geregelt und rechtlich komplex. In den meisten Fällen bestehen zudem gesetzliche Vorkaufsrechte zugunsten Dritter.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei begleitet internationale Mandanten sicher durch das gesamte Verfahren – von der rechtlichen Vorprüfung bis zur vollständigen Vertragsabwicklung – und sorgt für maximale Rechtssicherheit bei Ihrem Immobilienerwerb in Ungarn.

Verträge im zusammenhang mit landwirtschaftlich geltende, jedoch nicht primär genutzte Gehöfte, Obstgärten und sonstige Grundstücke
⚠️Wichtiger Hinweis für Käufer
Viele in Ungarn als "Tanya" (Gehöft) registrierte Gästehäuser oder tatsächlich zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke unterliegen aufgrund ihrer im Grundbuch eingetragenen Nutzungsart dennoch den strengen Vorschriften des ungarischen Grundstücksverkehrsgesetzes.
Der Erwerb solcher Immobilien ist häufig genehmigungspflichtig, zudem können gesetzliche Vorkaufsrechte zugunsten ortsansässiger Landwirte oder anderer Berechtigter bestehen.
Lassen Sie die rechtliche Situation daher unbedingt vor dem Kauf prüfen – unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei umfassend und zuverlässig.